Wir Menschen werden immer älter!
Auf Grund dessen kommt es in den letzten Jahren gehäuft vor, dass bei Erbsachen von verschiedensten Stellen (Kinder, Enkelkinder) Zweifel an der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentsstellung besteht. Um diesbezüglich juristischen Querelen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich heutzutage gerade bei Erblassern im fortgeschrittenen Alter, vor Erstellung des Testamentes ein medizinisch relevantes und juristisch standfestes Geschäfts- und / oder Testierfähigkeitsgutachten einzuholen. Der Notar kann die Geschäfts.- oder Testierfähigkeit nicht feststellen. Dafür benötigt man einen Neurologen oder Psychiater.
Hierbei stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Interesse können Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin unter anfrage@neurologie-molitor.de vereinbaren.